Vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten müssen Sie als Bauherr bzw. Bauunternehmen die Baufreiheit sicherstellen. Unter anderem haben Sie eine dahingehende Erkundigungspflicht gegenüber den Versorgungsunternehmen, die in der Region Ihres Bauvorhabens Versorgungsnetze betreiben.
Dadurch sollen Beschädigungen der Versorgungsnetze vermieden werden, die in der Folge zu Versorgungsunterbrechungen führen können und so das öffentliche Interesse an einer ungestörten Funktion der Anlagen schwer in Mitleidenschaft ziehen würden. Außerdem befinden sich Personen, die bestimmte Versorgungsleitungen beschädigen, in unmittelbarer Lebensgefahr.
Über das nachstehend genannte Auskunftsportal wird Ihnen eine komfortable Möglichkeit geboten, Leitungsbestandsauskünfte zu unseren Netzen und denen weiterer Netzbetreiber anzufragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite des Anbieters dieses Portals.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen parallel dazu auch die Möglichkeit Leitungsbestandsauskünfte per Post, per E-Mail oder per Telefon anzufragen.
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu unseren Mitarbeitern des technischen Anschlusswesens auf.